Der Umweltschutz
Staatszielbestimmung Art.20a im Grundgesetz
Der Umweltschutz ist in der Rangfolge der wichtigsten Probleme in Deutschland von Platz 4 im Jahr 2002 über Platz 3 im Jahr 2004 jetzt auf Platz 2 geklettert. Dies ist eines der Ergebnisse der Studie "Umweltbewusstsein 2006" die von einer Forschergruppe der Philipps- Universität Marburg im Auftrag des Umweltbundesamts und des Bundesumweltministeriums erstellt wurde.
Grund genug auch für uns als Sicherheitsunternehmen den Umweltschutz zu achten und unser Personal umweltbewusst zu schulen und auszubilden.
Der Umweltschutz hat sich in Deutschland zunehmend zu einer selbständigen Rechtsmaterie entwickelt. Die allgemeinen Grundsätze und Prinzipien werden etwa aus dem Entwurf eines Allgemeinen Teils für ein Umweltgesetzbuch deutlich.
Sachgebiete für die Arbeiten zu einem Besonderen Teil des U-Rechts sind: Immissionsschutz, Kernenergie und Strahlenschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Gewässerschutz und Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung. Von den in der Regelzuständigkeit des Bundes stehenden Teilbereichen sind besonders wichtig die Ermächtigungen von Art.74 Nr. 24GG aber auch von Art.74 Nr. 11 GG Abfallvermeidung im Bereich der Wirtschaft, ferner Art.74 Nr. 11a Atom- und Strahlenschutz. Auch in weiteren Bereichen des Anfalls von Schadstoffen sowie der Verhütung von Gefahren für die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen.
Fachbereiche
Medialer Umweltschutz:
Als medialen Umweltschutz bezeichnet man den Schutz der Lebenselemente Boden, Wasser, Luft insoweit vor allem Wasserhaushalt, Wasserrecht, Luftreinhaltung, Immissionsschutz und die Lärmbekämpfung.
Kausalen Umweltschutz:
Dabei handelt es sich um die Vorbeugung gegen Gefahren vor allem Atomrecht, Strahlenschutz, Chemikaliengesetz, Gentechnik, Pflanzenschutz und Abfälle.
Vitalen Umweltschutz:
Der vitale Umweltschutz steht für Naturschutz, Landschaftsschutz und Waldschutz.
Integrierter Umweltschutz:
Als integrierten Umweltschutz bezeichnet man im deutschen Umweltschutzrecht Teilaspekte von Materien wie Gesundheitsrecht, technische Sicherheit und den Arbeitsschutz.










