Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Inhalte der Ausbildung sind:
Feststellung und Durchführung organisatorischer Brandschutzmaßnahmen, Brandschutzverordnung, Erstellen von Flucht - und Rettungsplänen, Erstellen von Alarmplänen, Erstellen von Feuerwehreinsatzplänen, Erstellen von Räumungsplänen und Katastrophenabwehrplänen, Unterweisung der Belegschaft, Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrolle, Festlegen von Erstmaßnahmen bei einem Ausfall der Brandschutzeinrichtung, Gefährdungsbeurteilung
In Deutschland gibt es keine verpflichtenden Regelungen für die Ausbildung zum/zur Brandschutzbeauftragten. Es soll darauf geachtet werden, das die Lehrgangsinhalte sich an dem Ausbildungsmodell der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. orientieren. Die Ausbildung dauert in der Regel 14 Tage und schließt mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung ab.










